Bezirksverein Leipzig

+++BITTE NICHT LÖSCHEN+++

+++BITTE NICHT LÖSCHEN+++

Vorstand

Frank George

Vorsitzender
Institut Dr. Körner & Partner Ingenieurgesellschaft mbH Leipzig

Dr. Manfred Körner

Ehrenvorsitzender
Institut Dr. Körner & Partner Ingenieurgesellschaft mbH Leipzig

Tina de Bernardo

Zeitschrift / Protokoll / Öff.-arbeit
Fernstraßen-Bundesamt Leipzig

Dr. Thomas Wahl

Geschäftsstelle / Finanzen, Stellvertreter
Gruner GmbH Leipzig

Frank Wieschollek

Mitgliederangelegenheiten
WPLAN - Ingenieure für Umwelt + Infrastruktur

Ralf Uhlitzsch

Jugendarbeit / berufsständische Fragen
Ingenieurbüro EVTI GmbH Leipzig

Gerd Hirschelmann

Fortbildung
Verkehrs-Consult Leipzig (VCL) GmbH


Rechnungsprüfung

Sebastian Stoepel
Institut Dr. Körner & Partner Ingenieurgesellschaft mbH Leipzig

 

Claus Erler
EUROVIA Verkehrsbau Union GmbH - NL Leipzig

Angebote für Studenten

Wir bieten in Zusammenarbeit mit der HTWK Leipzig die Vermittlung von Themen für Studien-, Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeiten sowie die Vermittlung von Stellenangeboten für Praktika oder den Berufseinstieg an.

Ansprechpartner:

Ingenieurbüro EVTI GmbH
Ludwig-Erhard-Straße 55A
04103 Leipzig
 
Telefon:
0341 711863
E-Mail:
buero@evti-gmbh.de
Internet:
www.evti-gmbh.de

Ralf Uhlitzsch

Mitgliedschaft

Haben Sie Interesse an einer Mitgliedschaft im Bezirksverein Leipzig der VSVI Sachsen e. V.? Dann füllen Sie bitte nachfolgende Beitrittserklärung aus und senden diese per E-Mail, Telefax oder Post an unsere Geschäftsstelle.

Beitrittserklärung [PDF]

Satzung

Fassung vom 06.12.2012

§ 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr

Der Verein wurde am 12.06.1990 gegründet, er führt den Namen „Verein der Straßenbau- und Verkehrsingenieure (VSVI) Bezirksverein Leipzig e. V.“. Er hat seinen Sitz in Leipzig und ist im Vereinsregister beim Registergericht Leipzig eingetragen (VR 285). Gerichtsstand ist Leipzig. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein hat den Zweck, die für das Straßen- und Verkehrswesen tätigen Ingenieure zusammenzuschließen mit dem Ziel, die technische und wissenschaftliche Fach- und Weiterbildung zu fördern, das Berufsbild des Ingenieurs zu pflegen und bei der Lösung von technischen, fachlichen und verkehrspolitischen Fragen des Straßen- und Verkehrswesens mitzuwirken. Dieses Ziel soll erreicht werden durch Fortbildungsveranstaltungen (Seminare, Vorträge, Besichtigungen), Öffentlichkeitsarbeit, Zusammenkünfte und Zusammenarbeit mit anderen technischen Vereinigungen. Der Verein ist selbstlos tätig. Wirtschaftliche Zwecke, insbesondere solche des Erwerbs und der gewinnbringenden Verwaltung des eigenen Vermögens werden nicht verfolgt.

§ 3 Mitgliedschaft

In den Verein können als Mitglied aufgenommen werden:

1. als ordentliche Mitglieder

a) alle im Straßenbau und Verkehrswesen und auf verwandten Gebieten tätigen Ingenieure, die die Abschlussprüfung einer anerkannten Ausbildungsstätte (Technische Universität, Technische Hochschule, Fachhochschule, Ingenieurschule oder gleichwertige Fachschule) bestanden haben;

b) alle im Straßenbau und Verkehrswesen und auf verwandten Gebieten Tätigen, soweit sie in leitender Stellung oder selbstständig mindestens 5 Jahre mit Erfolg Ingenieuraufgaben erfüllt haben.


2. als Ehrenmitglied

Personen, die sich um die Förderung der Ziele des Vereins oder in Erfüllung ihrer beruflichen Aufgaben besondere Verdienste erworben haben. Sie werden auf Vorschlag durch die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der Anwesenden zu Ehrenmitgliedern
ernannt.

3. Rentner

Die in ihren Berufsjahren überwiegend die unter 1. aufgeführten Bedingungen erfüllten.

Der Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft (Beitrittserklärung) ist schriftlich zu stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Gegen den ablehnenden Beschluss des Vorstandes kann die Entscheidung der Mitgliederversammlung beantragt werden. Diese entscheidet endgültig und mit einfacher Stimmenmehrheit. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem über den Aufnahmeantrag entschieden wird.

Die Mitgliedschaft endet durch

1. Tod

2. Austritt

Der Austritt ist schriftlich beim Vorstand zu erklären. Er gilt ab Beginn des Folgejahres.

3. Ausschluss

Der Ausschluss kann durch einstimmigen Beschluss des Vorstands erfolgen,
wenn

a) die für den Beitritt notwendigen satzungsmäßigen Voraussetzungen wegfallen;

b) grobe oder wiederholte Verstöße gegen die Satzung festgestellt werden, insbesondere, wenn die Mitgliedsbeiträge trotz wiederholter Aufforderung länger als ein Jahr nicht bezahlt sind;

c) die weitere Mitgliedschaft das Ansehen des Vereins schädigen würde.

Dem ausgeschlossenen Mitglied steht gegen den Beschluss des Vorstandes die Anrufung der Mitgliederversammlung zu.

§ 4 Mitgliedsbeiträge

Es wird ein einheitlicher Jahresbeitrag für jedes Mitglied erhoben. Die Mitgliedsbeiträge werden in der Mitgliederversammlung für das kommende Geschäftsjahr festgesetzt. Sie sind spätestens am 30.06. für das laufende Jahr zu entrichten. Vorzugsweise ist Kontoeinzugsermächtigung zu erteilen. Studenten und Absolventen einer Hochschule zahlen bis zur Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung einen Jahresbeitrag von 5,00 €. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Jahresbeiträge erfolgt grundsätzlich nicht.

§ 5 Organe

Die Organe des Vereins sind

1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand

§ 6 Mitgliederversammlung

1. Einmal im Jahr findet die ordentliche Mitgliederversammlung statt.

Die Tagesordnung muss folgende Punkte umfassen:

a) die Genehmigung der Niederschrift der letzten Mitgliederversammlung;
b) Jahresbericht über die Tätigkeit des Vereins;
c) Rechnungsbericht über das abgelaufene Geschäftsjahr;
d) Bericht der Rechnungsprüfer;
e) Entlastung des Vorstandes;
f) Genehmigung des Haushaltplanes
g) Beitragsfestsetzung für das kommende Jahr
h) Wahl des Vorstandes (jeweils aller 3 Jahre);
i) Wahl der Rechnungsprüfer (jeweils aller 3 Jahre);
j) Verschiedenes.

2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können einberufen werden:

a) auf schriftlichen Antrag unter Angabe des Grundes von mindestens der Hälfte der Vorstandsmitglieder oder
b) auf schriftlichen Antrag unter Angabe des Grundes von mindestens 1/10 der Mitglieder

Sowohl ordentliche wie auch außerordentliche Mitgliederversammlungen sind schriftlich durch den Vorstand mit einer Ladungsfrist von mindestens 3 Wochen einzuberufen. Nur in besonders dringenden Fällen ist der Vorstand berechtigt, mit einer kürzeren Ladungsfrist einzuladen. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Stimmberechtigt sind die anwesenden Mitglieder. Alle Beschlüsse werden, soweit nach Gesetz und Satzung nicht anders bestimmt, mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.

Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder. Über die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist.

3. Zur Prüfung der Kassenverwaltung und des Besitztums des Vereins werden in der Mitgliederversammlung zwei Rechnungsprüfer gewählt, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Mindestens aller 3 Jahre ist einer der Rechnungsprüfer neu zu wählen. Die Rechnungsprüfer berichten der Mitgliederversammlung das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses.

§ 7 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und mindestens 6 weiteren Vorstandsmitgliedern. Die einzelnen Aufgabengebiete der Vorstandsmitglieder sind:

a) Geschäftsführung (Vorsitzender)
b) Schatzmeister
c) Leiter der Geschäftsstelle
d) Organisation und Veranstaltungen
e) Studenten, Absolventen und Jugendarbeit
f) fachliche Fort- und Weiterbildung
g) Öffentlichkeits- und Medienarbeit
h) berufsständische Fragen

Die Personalunion von höchstens zwei Aufgabengebieten ist möglich.

Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung wird vom Vorstand wahrgenommen. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt. Von den übrigen Vorstandsmitgliedern vertreten zwei gemeinsam den Verein.

Der Vorstand wird auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Er führt sein Amt bis zur nächstfolgenden ordentlichen Mitgliederversammlung weiter.

Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden bzw. bei dessen Abwesenheit die seines Stellvertreters.

Die Vorstandsmitglieder führen die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihnen obliegen die Verwaltung und Verwendung der Vereinsmittel nach Maßgabe der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich. Entstehende Aufwendungen werden nach den vom Vorstand zu fassenden Beschlüsse erstattet. Zur Beschlussfähigkeit des Vorstandes ist die Anwesenheit von mindestens 4 der Vorstandsmitglieder erforderlich.

Ferner kann dem Vorstand ein Ehrenvorsitzender mit beratender Stimme angehören. Die Wahl des Ehrenvorsitzenden erfolgt in der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der Anwesenden. Der Ehrenvorsitzende wird auf Lebenszeit gewählt. Die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden ist die höchste Auszeichnung für besondere Verdienste um den Verein. Der Ehrenvorsitzende vertritt die Vereinigung nicht im Sinne von § 26 BGB.

§ 8 Verwendung der Mittel

Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen, dies gilt auch im Falle ihres Ausscheidens aus dem Verein.

§ 9 Auflösung

Eine Auflösung des Vereins kann nur in einer dazu ordentlich einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Für diesen Beschluss sind 2/3 der Stimmen aller stimmberechtigten Mitglieder des Vereins erforderlich. Wenn in der einberufenen Versammlung die verlangte Zustimmung von 2/3 Mehrheit aller dem Verein angehörenden Mitglieder nicht erzielt wird, so ist innerhalb von vier Wochen eine zweite Versammlung einzuberufen, die mit 3/4 der anwesenden Stimmen endgültig beschließt. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an das Land Sachsen oder dessen Rechtsnachfolger zur Verwendung für Förderung gemeinnütziger Aufgaben im Verkehrswesen.

Kontakt
Geschäftsstelle des Bezirksvereins Leipzig
Leitung: Dr. Thomas Wahl
VSVI Sachsen e. V.
Bezirksverein Leipzig
Gruner GmbH
Dufourstraße 28
04107 Leipzig
 
Telefon:
0341 2172660
Telefax:
0341 2172689
E-Mail:
leipzig@vsvi-sachsen.de
Internet:
www.vsvi-sachsen.de

Willkommen bei der Vereinigung der Straßenbau- und
Verkehrsingenieure im Freistaat Sachsen